Exklusivgärten Schönbrunn

Ab 1.4.2025 wieder erhältlich

Exklusivgärten Schönbrunn

Entdecken Sie vier exklusive Garten-Attraktionen im Schlosspark Schönbrunn mit nur einem Ticket.

Irrgarten
Der nach historischem Vorbild rekonstruierte Irrgarten bietet ein einzigartiges Erlebnis. Die Aussichtsplattform im Zentrum bietet einen Ausblick über die hohen Hecken, während die Harmoniesteine im Zentrum eine beruhigende Energie ausstrahlen – eine Kombination, die Körper und Geist anspricht. Im Labyrinth sorgen Spielstationen entlang des Weges für Unterhaltung und der Labyrinthikon Spielplatz verspricht Spaß für alle Generationen.

Kronprinzengarten
Der Kronprinzengarten vor der Ostfassade des Schlosses beeindruckt als prachtvoller barocker Garten. Farbenfrohe Blumenrabatten, historische Zitruspflanzen und die kunstvolle Architektur des modernen Aussichtspavillons prägen das stimmungsvolle Ambiente.

Orangeriegarten
Werfen Sie einen Blick in eines der größten barocken Orangeriegebäude Europas, das auch heute noch der Überwinterung kälteempfindlicher Pflanzen dient. Im Sommer entfaltet der Garten ein tropisches Flair und lässt die Anfänge europäischer Gartenkultur lebendig werden.

Gloriette
Die Gloriette Aussichtsterrasse bietet einen unvergleichlichen Blick über den Schlosspark und die Wiener Skyline. Im gemütlichen Café im verglasten Mittelteil lässt sich die beeindruckende Architektur dieses historischen Aussichtspunkts in entspannter Atmosphäre genießen.

Ein Streifzug durch die „Exklusivgärten Schönbrunn“ verspricht ein besonderes Erlebnis.

Preis
Erwachsene€ 15,00
Kinder (6 - 18 Jahre)€ 10,00
Vienna City Card€ 12,50
SchülerInnen-Gruppen (6 - 18 Jahre)€ 12,50
Menschen mit Behinderung*€ 7,50

Dieses Ticket ist in der Sommersaison (1.4.-2.11.2025) an den Kassen im Schloss Schönbrunn oder online erhältlich.
Gültig jedenfalls für einmaligen Eintritt pro Attraktion bis Saisonende (2. November).

Besuch mit mehr als 10 Personen?

WICHTIGE HINWEISE

*Die BEHINDERTENERMÄSSIGUNG bekommen Sie mit einem gültigen Ausweis. Für die Begleitperson von blinden bzw. im Rollstuhl geführten BesucherInnen gilt freier Eintritt, vorausgesetzt eine Begleitperson ist im Ausweis vermerkt. 

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